Was ist ein Cookie?
Unter einem Cookie versteht man eine kleine Datei, die beim Aufruf einer Website auf dem Gerät des Website-Besuchers gespeichert wird. Diese Datei enthält bestimmte Informationen und wird in der Regel nur zeitlich begrenzt gespeichert. Die Speicherdauer kann aber auch, genau wie der generelle Umgang mit Cookies, in den Einstellungen des Browser konfiguriert werden.
Welchen Zweck erfüllen Cookies?
Cookies können unterschiedliche Funktionen übernehmen:
Die Tracking- und Targeting-Cookies speichern Informationen zu den besuchten Websites und Unterseiten und nutzen diese Informationen für weitere Funktionalitäten. Auf diese Weise können z.B. auf einer aufgerufenen Seite über ein Partnernetzwerk Werbeanzeigen zu Produkten erscheinen, die zuvor auf einer ganz anderen Seite angesehen wurden.
Auch Statistik-Programme wie Google Analytics oder Piwik können durch Tracking-Cookies den Website-Betreibern anonymisierte Daten über besuchte Seiten, Verweildauer und angeklickte Links innerhalb einer Website liefern.
So genannte Session-Cookies sorgen hingegen dafür, dass eine Website (z.B. ein Online-Shop) überhaupt nutzbar ist. Sie speichern unter anderem, ob der Besucher sich eingeloggt hat und welche Artikel er bereits in den Warenkorb gelegt hat. Ohne diese Cookies könnte der Besucher gar nicht mehrere, von einander abhängige Aktionen hintereinander auf einer Website ausführen.
Was sollte man als Nutzer beachten?
Cookies sind also nicht generell gefährlich, sondern teilweise sogar für die Benutzung von Websites unerlässlich. Dennoch ist ein bewusster Umgang mit Cookies ratsam. In den Einstellungen des Browsers kann man z.B. das automatische Akzeptieren von Cookies deaktivieren, um die Kontrolle darüber zu behalten, welche Seiten überhaupt Cookies speichern dürfen und wie lange.
Was sollte man als Website-Betreiber beachten?
Seit Dezember 2009 besteht die EU-Richtlinie 2009/136/EG, die besagt, dass der Nutzer soll der Speicherung von Cookies aktiv zustimmen muss. Diese Richtlinie wurde jedoch in den einzelnen Ländern kaum umgesetzt. Auch in Deutschland gibt es noch keine klare Rechtslage.
Nun ergreift Google die Initiative und verlangt von Website-Berteibern, die die Dienste Google AdSense, DoubleClick for Publishers und/oder DoubleClick Ad Exchange einsetzen, dass bis zum 30.09.2015 ein solcher Hinweis mit Zustimmungs-Button auf der jeweiligen Website angezeigt wird.
Auf vielen Websites ist bereits auch ohne die Nutzung der oben genannten Google-Dienste ein Cookie-Hinweis und der dazugehörigen Zustimmungs-Button im Einsatz. Wer aufgrund der unklaren Rechtslage sichergehen will, kann daher auch einen solchen Hinweis auf seiner Website platzieren.
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.
Hinweis/Disclaimer: Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Informationen und ist keine Rechtsberatung. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung.