Seit dem 2. August 2026 gelten nach der neuen europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz (AI Act) neue Transparenzpflichten. Eine pauschale Kennzeichnungspflicht für jeden KI-Text und jedes KI-Bild gibt es jedoch nicht.
Muss jeder KI-Text gekennzeichnet werden?
Nicht grundsätzlich. Die Pflicht betrifft vor allem KI-Texte, die über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, z.B. über politische, gesellschaftliche, wissenschaftliche, kulturelle oder gesundheitliche Themen.
Eine Kennzeichnung ist nicht erforderlich, wenn der Inhalt von einem Menschen geprüft wurde und eine Person oder Redaktion die Verantwortung übernimmt. Ein flüchtiges Überlesen oder eine reine Rechtschreibkontrolle genügt nicht. Inhalt, Fakten und Quellen müssen kontrolliert werden.
Produktbeschreibungen, Werbetexte, Übersetzungen und sprachliche Korrekturen fallen nicht allein wegen der KI-Unterstützung unter diese Pflicht. Freiwillige Hinweise sind trotzdem möglich.
Bereits vor dem 2. August 2026 erzeugte und veröffentlichte Inhalte müssen nach der aktuellen Erläuterung der EU-Kommission nicht nachträglich gekennzeichnet werden.
Realistische Bilder, Audios und Videos
Strenger sind die Regeln bei den so genannten „Deepfakes“, also KI-generierten oder manipulierten Bildern, Audio- und Videoaufnahmen, die realen oder möglicherweise existierenden Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und echt wirken können.
Eine künstlich erzeugte Politikerrede, ein erfundenes Interview oder das vermeintlich reale Foto eines nicht existierenden Produkts müssen klar als KI-Inhalt gekennzeichnet sein, etwa durch eine Bildunterschrift oder einen sichtbaren Hinweis im Video.
Erkennbar illustrative oder abstrakte Grafiken sowie übliche Farb-, Belichtungs- oder Schärfekorrekturen sind in der Regel keine Deepfakes, sofern sie keinen falschen Eindruck von einem realen Geschehen erzeugen.
Urheberrecht
Auch KI-Ausgaben sind nicht automatisch frei von Rechten Dritter. Texte, Bilder oder Code können geschützten Werken ähneln, Marken oder erkennbare Personen zeigen. Umgekehrt ist ein rein maschinell erzeugter Inhalt nicht automatisch selbst urheberrechtlich geschützt, da dafür grundsätzlich eine menschliche schöpferische Leistung erforderlich ist.
Verantwortung bleibt beim Unternehmen
Für geschäftlich verwendete KI-Ergebnisse bleibt das Unternehmen verantwortlich. Der Hinweis „mit KI erstellt“ beseitigt weder die Prüfungspflicht noch mögliche Haftungsrisiken. Deshalb gilt in jedem Fall:
- Ergebnisse fachlich und rechtlich prüfen.
- Inhalte kennzeichnen, wenn der Einsatz es verlangt.
Fazit
Der AI Act verlangt aber einen transparent nachvollziehbaren Umgang mit Inhalten, die von künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Für gewöhnliche Website- und Marketingtexte gibt es keine pauschale Kennzeichnungspflicht. Entscheidend sind Zweck, Inhalt, Grad der KI-Beteiligung und die tatsächliche menschliche Kontrolle.
Und wie setze ich die Kennzeichnung auf meiner Website um?
Sie möchten KI-generierte Inhalte in Ihre Website integrieren? Dies ermöglichen wir auf Websites unserer Kunden nun besonders komfortabel. Sowohl in unserem eigenen Content-Management-System, als auch in den von uns betreuten WordPress-Installationen kann die KI-Kennzeichnung einfach für das jeweilige Element angeklickt werden. Dabei kann zwischen „KI-generiert“ und „KI-modifiziert“ unterschieden und die Position des Hinweises im Bild ausgewählt werden. Zur Kennzeichnung verwenden wir die offiziellen Icons, die die EU zur Verfügung stellt.
Übrigens: Das Bild dieses Beitrags ist mit KI generiert und mit der oben beschriebenen neuen Funktion gekennzeichnet ;-)
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie weitere Informationen benötigen.
Hinweis/Disclaimer: Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Informationen und ist keine Rechtsberatung. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung.

