Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Zum 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) um.
Das Ziel des Gesetzes ist es, allen Menschen Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Im Zuge dessen sind Änderungen an Produkten und Dienstleistungen notwendig, insbesondere auch an Websites und Online-Shops. Ob Ihre Website oder Ihr Online-Shop betroffen sind und welche Maßnahmen umgesetzt werden sollten, werden wir Ihnen in diesem Artikel kurz darstellen.
Welche Websites und Online-Shops sind vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?
Grundsätzlich bezieht sich die Pflicht zur Barrierefreiheit nur auf den Bereich B2C, d.h. auf die Anbahnung oder den Abschluss von Verträgen mit Endverbraucher*innen. Sie greift jedoch auch, wenn nur die theoretische Möglichkeit besteht, dass Privatpersonen auf Ihrer Website Produkte oder Dienstleistungen erwerben können. Ein Hinweis, dass die Produkte oder Dienstleistungen nur für Unternehmen bestellbar sind, reicht nicht aus. Es muss sichergestellt sein, dass Endverbraucher*innen keine Möglichkeit zur Bestellung haben.
Alle Websites, die zur Anbahnung oder zum Abschluss von Verbraucherverträgen dienen, müssen also ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Daraus lässt sich ableiten, dass die Websites von Online-Shops grundsätzlich vollständig barrierefrei umgesetzt werden müssen.
Websites, die eine reine Darstellung eines Unternehmens, von Dienstleistungen oder Produkten dienen, sind nicht betroffen. Wenn diese Websites jedoch einen Bereich enthalten, in dem Verbraucherverträge angebahnt oder abgeschlossen werden können, muss dieser Bereich dennoch barrierefrei sein.
Welche Ausnahmen gibt es?
Ausgenommen von der Pflicht zur barrierefreien Umsetzung sind Kleinstunternehmen, die alle der unten genannten Voraussetzungen erfüllen:
- Beschäftigung von weniger als 10 Mitarbeitern
- Maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz
- Maximale jährliche Bilanzsumme von 2 Millionen Euro
Ebenso sind Produkte und Dienstleistungen von der Pflicht ausgenommen, die einer so großen Veränderung unterzogen werden müssten, dass es sich nicht mehr um die ursprüngliche Sache handelt oder deren Anpassung eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten würde (Verhältnis Nettoumsatz zu Nettokosten der Anpassung).
Welche Anpassungen müssen an den Internetseiten vorgenommen werden?
Um den Anforderungen des Gesetzes zu genügen, muss sichergestellt sein, dass die Website oder der Online-Shop von Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen bedient werden können. Zu den Maßnahmen gehören:
- Einsatz von Farben, die einen hohen Kontrast zwischen Hintergrund und Schrift bzw. Grafiken bieten
- Korrekter semantischer Aufbau von Texten, um Screen-Readern die saubere Verarbeitung und Sprachausgabe zu ermöglichen
- Einsetzen von Alternativtexten zu Bildern, Grafiken, Links und Buttons, damit Screenreader diese in die Sprachausgabe integrieren können
- Einfache Möglichkeit zur Vergrößerung der Schriften, Bilder und Grafiken sowie der allgemeinen Ansicht der Website
- Anbieten verschiedener Bedienungsmöglichkeiten, z.B. ausschließlich Tastatur oder ausschließlich Sprache
- Untertiteln von Videos mit Sprachtranskription und Beschreibung von Geräuschen oder Musik
- Nutzung von verständlicher Sprache
Welche Konsequenzen können Verstöße gegen das Gesetz haben?
Wenn die Barrierefreiheit trotz Pflicht nicht umgesetzt wird, kann je nach Schwere des Verstoßes die Einstellung der Website oder die Verhängung eines Bußgeldes bis zu 100.000 Euro möglich sein. Ebenso gibt es die Option, dass Verbraucher*innen oder Verbände gegen Sie klagen können. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Konkurrenzunternehmen mit Unterlassungs- oder sogar Schadensersatzansprüchen ist ebenfalls möglich.
Wir unterstützen Sie gerne!
Wenn Sie für Ihre Website diese Maßnahmen gemäß des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes umsetzen müssen, sprechen Sie uns gerne an. Wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten und setzen diese gerne auf Ihrer Website um.
Hinweis/Disclaimer:
Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Informationen und ist keine Rechtsberatung. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung.