Aktuelle Abmahnwelle wegen Google Fonts

Ist Ihre Website potentiell gefährdet? Welche Maßnahmen sollten Sie umsetzen? Wie reagieren Sie am besten bei einer Abmahnung?

Aktuelle Abmahnwelle wegen Google Fonts

Was sind eigentlich Google Fonts?

Bis vor einigen Jahren war es nur sinnvoll, auf Websites Schriften zu verwenden, die die jeweiligen Besucher*innen auch auf ihren Geräten installiert hatten. War dies nicht der Fall, wurde statt der für die Website ausgewählten Schrift automatisch eine Standard-Schriftart auf dem jeweiligen Gerät angezeigt. Dies schränkte die Gestaltungsmöglichkeiten natürlich stark ein.

Abhilfe boten hier die seit 2010 verfügbaren „Google Fonts“. Damit hatte man die Möglichkeit, die gewünschte Schriftart direkt vom Google-Server aus in die Website einzubetten, beim Aufruf der Website mit zu übergeben und unabhängig vom Gerät, mit dem sie aufgerufen wurden, anzuzeigen.

Wo liegt das Problem?

In dem Moment, in dem die Website mit der vom Google-Server geladenen Schrift aufgerufen wird, werden Informationen über diesen Aufruf zu Google übertragen. Diese Informationen enthalten z.B. die IP-Adresse und den Zeitpunkt des Aufrufs. Laut DSGVO gelten diese Daten als „personenbezogen“.

In der aktuellen Abmahnwelle sind nun mehrere Personen der Meinung, dass diese Datenübertragung ohne vorherige Einwillung ihr Persönlichkeitsrecht verletzt hat, ihnen „Kontrollverlust“ und „Unwohlsein“ verursacht hat und ihnen daher Schadensersatz zusteht. Im Vorfeld hatte das Landgericht München einer solchen Klage stattgegeben und dem Kläger 100 € Schadensersatz zugesprochen.

Nutzt meine Website Google Fonts?

Möglicherweise ja. Selbst wenn Ihre Website die Google-Fonts-Technologie nicht auf die oben beschriebene Weise nutzt, werden wahrscheinlich über YouTube-Videos oder Google Maps dennoch Google Fonts geladen und die Infomationen somit an Google weitergegeben.

Eingebettete Daten anderer Anbieter können zudem das gleiche Problem verursachen. Dabei kann es sich um Social-Media-Inhalte, Werbeanzeigen oder eingebette Listen von Produkten handeln - im Grunde alles, was von externen Anbietern dynamisch in Ihre Website eingebunden wird.

Was empfehlen wir Ihnen?

Sprechen Sie uns gerne an. Im ersten Schritt prüfen wir, ob Ihre Website potentiell abmahnfähige Daten überträgt. Sollte dies der Fall sein, können wir verschiedene Maßnahmen ergeifen. Die Einbindung von Google Fonts kann lokal erfolgen, so dass die Schriften nicht bei Google, sondern direkt auf dem Webserver zusammen mit der Website gespeichert sind.

Für YouTube und Google Maps empfehlen wir die so genannte „2-Klick-Lösung“, bei der die Besucher*innen der Website zunächst aktiv zustimmen müssen, bevor ihnen die Videos oder Karten angezeigt werden. Diese Lösung lässt sich auch auf die Daten beliebiger anderer Anbieter anwenden.

Sie haben schon eine Abmahnung erhalten?

Durch das Urteil des LG München erhält die Forderung natürlich eine gewisse Rückendeckung. Andererseits sind die aktuellen Abmahnungen laut Einschätzung einiger Experten gegebenenfalls nicht durchsetzbar, da sie auf systematischem Vorgehen zum Zwecke der Bereicherung basieren. Wir raten Ihnen, den Betrag nicht einfach zu bezahlen, sondern die Forderung von einem Anwalt prüfen zu lassen.

In jedem Fall sollten Sie uns sofort kontaktieren, damit wir überprüfen können, ob Ihre Website tatsächlich potentiell kritische Daten überträgt und dies so schnell wie möglich deaktivieren können.

Wir helfen Ihnen gerne!

Hinweis/Disclaimer:
Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Informationen und ist keine Rechtsberatung. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung.

Was dürfen wir für Sie tun?

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